Die Preise der jeweiligen Saison gelten für das Ferienhaus mit einer Belegung von grundsätzlich zwei Personen pro Übernachtung (Mindestanzahl an ÜN beträgt 5 Nächte):
Hauptsaison: 01.04. - 30.06. 160,00 Euro
01.07. - 14.09. 180,00 Euro
15.09. - 31.10. 160,00 Euro
Nebensaison: 01.11. - 31.03. 140,00 Euro
Für jede weitere Person (ab 3. Lbj.) gelten folgende Preise:
25,00 Euro pro ÜN.
Weitere Nebenkosten:
Endreinigung bis 14 ÜN
80,00 Euro (einmalig)
Endreinigung ab 14 ÜN
gratis
Haustiere sind auf Anfrage willkommen:
5,00 Euro pro ÜN.
Wichtiger Hinweis zur Kurabgabe / -taxe (gemäß Kurabgabensatzung der Gemeinde Alt Schwerin):
April - Oktober (Hauptsaison)
1,00 Euro / Person pro Tag
November - März (Nebensaison)
0,50 Euro / Person pro Tag
Befreiung von der Kurabgabepflicht sind Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte mit einem Grad von 100 (nebst Begleitperson)
Ermäßigungen der Kurabgabe in Höhe von 50 Prozent erhalten:
a) Schüler, Studenten, Wehrdienstleistende/Bundesfreiwilligendienstleistende und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
b) Schwerbehinderte ab einen Grad der Behinderung von 50 und deren erforderliche Begleitperson (Kennzeichnung im Ausweis mit "B")
Kurabgabepflicht entsteht mit dem Tag der Ankunft im Erhebungsgebiet und endet mit mit dem Tag der Abreise. Meldungen im vorgesehenen elektronischen Meldesystem erfolgen vom Vermieter; die Kurabgabepflichtigen haben alle notwendigen Angaben beim Vermieter / Quartiergeber anzuzeigen.
Die diesbezügliche Abrechnung wird vom Vermieter erhoben (nähere Informationen siehe Anlage zum Mietvertrag) und können überwiesen oder in der Unterkunft in bar entrichtet werden.
1. Anreise und Abreise
Die Anreise am Anreisetag kann ab 16:00 Uhr erfolgen. Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung gemäß Mietvertrag zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 21 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Der im Mietvertrag angegebene Gesamtbetrag enthält die Nebenkosten (Energiekosten, Wasser, Abfall, GEZ sowie Bettwäsche und Handtücher). Barzahlung ist in begründeten Einzelfällen nach erfolgter Absprache möglich.
3. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (in Form von Brief oder Email) erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag des Zahlungseinganges der Anzahlung durch den Mieter bis zum 91. Tag vor Mietbeginn ist keine Entschädigung zu leis-
ten.
• vom 90. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn eine Entschädigung in Höhe der Anzahlung
• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen und nicht erstattungsfähig. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Hierzu muss eine schriftliche Benachrichtigung (in Form von Brief oder Email) erfolgen. Bei einer Stornierung finden unsere AGB mit den oben aufgeführten Stornierungsfristen Anwendung. Es gilt jeweils das am Tag der Stornierung gültige Recht. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Das Rauchen im Ferienhaus ist strikt untersagt. In der Urlaubsregion "Mecklenburgische Seenplatte herrschen naturgemäß viele Insektenpopulationen und insbesondere Mücken vor - es ist strickt untersagt, Insekten oder ähnliche Moskito an den Zimmerwänden zu zerschlagen bzw. die Wände auf diese Weise zu beschmieren.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Kühlschrank muss geleert werden, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter (Mülltonen im Geräteschuppen hinter dem Haus) zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Bei außergewöhnlichen Verunreinigungen sind wir verpflichtet, Ihnen die zusätzlichen Reinigungskosten (über die Endreinigungsgebühr hinaus) in Rechnung zu stellen.
Sollte der Mieter persönliches Eigentum vergessen haben und nicht mit dem Vermieter in Kontakt treten, werden die Gegenstände nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten nach Abreise vernichtet. Das Laden von E-Autos ist strikt untersagt. Die Leitungen sind hierfür nicht ausgelegt.
Partys und Gruppenveranstaltungen sind auf dem Gelände Ihrer Unterkunft streng verboten. Zuwiderhandlungen, insbesondere aufgrund von begründeten Beschwerden durch Nachbarn, beenden mit sofortiger Wirkung und unverzüglich das Mietverhältnis. Eine Rückerstattung des Reisepreises erfolgt aufgrund des groben Verstoßes gegen die AGB (Hausordnung als Anlage zum Mietvertrag) nicht.
5. Haustiere / Hunde
Haustiere und insbesondere Hunde sind in der Unterkunft nach vorheriger Absprache willkommen. Wir bitten Sie jedoch die Tiere von Sofas und Betten fernzuhalten. Legt sich das Tier in die beim Vermieter zur Verfügung gestellte Bettwäsche, so werden die Kosten für eine Neuanschaffung in Rechnung gestellt (gleiches gilt für die professionelle Reinigung etwaiger Möbelauflagen wie Matratzen oder Sofas).
6. Datenschutz / Videoüberwachung Grundstück (Sicherheit)
Die mit der Buchung angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Speicherung seiner Daten zu widersprechen. Die Löschung wird in einem angemessenen Zeitraum stattfinden, wenn dem keine gesetzlichen Erfordernisse (z. B. aus steuerrechtlicher Sicht) entgegenstehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich das Grundstück (Außenanlagen) aus sicherheitstechnischen Gründen videoüberwacht wird. Der Innenbereich des Ferienhauses wird ausdrücklich nicht videoüberwacht. Die Videoaufzeichnungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben (einschließlich Doumentationspflichten) und Fristen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) gespeichert bzw. gelöscht und vor unbefugten Dritten geschützt. Die Mieter (Vertragspartner) nehmen die Maßnahme zur Kenntnis (Hinweispflicht) und erklären sich bei Anmietung des Objektes mit der (Sicherheits-)Maßnahme einverstanden (Einwilligung). Die Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung sind mitgeltende Anlage zum Mietvertrag.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter während des Vermietungszeitraumes wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzliche Baustellen oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Bei Brand, Wasserschaden, Sturmschaden u.ä. Schäden, welche durch höhere Gewalt vor Anreise erfolgten und nicht vorhersehbar waren, muss der Vermieter keine Ersatzunterkunft anbieten. In diesem Fall haftet der Vermieter ausschließlich für die vereinbarte und gezahlte Miete. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Ebenso erfolgt die Nutzung des Badeplatzes vor der Unterkunft sowie die für die Nutzung der Parkflächen auf dem Grundstück des Mietobjektes auf eigene Gefahr. Kinder sind entsprechend zu beaufsichtigen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Bilder und Texte auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100- prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Ort des Vermietungsobjektes.
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